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Artikel   fünfzehn.   Die  Themen  gezwungen  soll  posten  und  Aktualisierung der öffentlichen Informationen gemäß den vom Nationalen System für den jeweiligen Fall erlassenen Richtlinien zu Beginn eines jeden Jahres oder innerhalb von  von  das  folgendes  zehn  Tage  natürlich  zu  das  entstehen  jede Änderung gemäß ihren Befugnissen und zur Verfügung jeder interessierten Partei gemäß den folgenden Bestimmungen:

ICH.  Der für das verpflichtete Subjekt geltende Rechtsrahmen, der unter anderem Gesetze, Kodizes, Verordnungen, Gründungsverordnungen, Verwaltungshandbücher, Betriebsvorschriften, Kriterien, Richtlinien umfassen muss;

ii . Seine vollständige organische Struktur, in einem Format, das es ermöglicht, jeden Teil der Struktur, die Zuweisungen und Verantwortlichkeiten, die jedem Beamten, professionellen Dienstleister oder Mitglied der verpflichteten Personen entsprechen, in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zu verknüpfen;

III . Die Fakultäten jedes Bereichs;

IV . . Die Ziele und Zielsetzungen der Gebiete gemäß ihren operationellen Programmen;

V. Die Indikatoren in Bezug auf Fragen von öffentlichem Interesse oder gesellschaftlicher Bedeutung, die entsprechend ihrer Funktion festgelegt werden müssen;

VI . Die Indikatoren, die es ermöglichen, ihre Ziele und Ergebnisse zu berücksichtigen;

VII . Das Verzeichnis aller öffentlichen Bediensteten, beginnend auf der Ebene des Abteilungsleiters oder dessen Äquivalent, oder auf einer niedrigeren Ebene, wenn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gewidmet ist; öffentliche Ressourcen verwalten oder anwenden; Vollmachten ausführen oder professionelle Dienstleistungen im Rahmen des Treuhandsystems oder der Gebühren und des Basispersonals erbringen. Das Verzeichnis muss mindestens den Namen, die Position oder die zugewiesene Position, die Ebene der Position in der organischen Struktur, das Datum der Eintragung in die Position, die Telefonnummer, die Adresse für den Empfang der offiziellen Korrespondenz und die E-Mail-Adresse enthalten;

VIII . . Die Brutto- und Nettovergütung aller Basis- oder vertrauenswürdigen öffentlichen Bediensteten in jeder Hinsicht, einschließlich Gehälter, Leistungen, Boni, Boni, Provisionen, Zulagen, Boni, Anreize, Einkommens- und Vergütungssysteme, unter Angabe der Periodizität dieser Vergütung;

IX . Vertretungs- und Reisekosten sowie das Objekt und der entsprechende Provisionsbericht;

XI . Die Beauftragung freiberuflicher Dienstleistungen gegen Entgelt unter Angabe der Namen der Leistungserbringer, der vertraglich vereinbarten Leistungen, der Höhe der Entgelte und der Vertragslaufzeit;

XIII . Die Anschrift der Transparenzstelle, zusätzlich zu der elektronischen Anschrift, an die Auskunftsersuchen eingehen können;

XV . Informationen zu Förder-, Konjunktur- und Förderprogrammen.

XVI . Die allgemeinen Arbeitsbedingungen, Verträge oder Vereinbarungen, die die Arbeitsbeziehungen des Basis- oder Treuhandpersonals regeln, sowie die wirtschaftlichen öffentlichen Mittel, die den Gewerkschaften zur Verfügung gestellt und als öffentliche Mittel verwendet werden;

XVII . Die curricularen Angaben von der Ebene des Abteilungsleiters oder gleichwertigen Leiters bis zum Leiter des Pflichtfachs sowie gegebenenfalls die verhängten Verwaltungssanktionen;

XVIII . Die Liste der Beamten mit endgültigen Verwaltungssanktionen mit Angabe des Sanktionsgrundes und der Verfügung;

XIX . Die von ihnen angebotenen Dienste mit Angabe der Voraussetzungen für den Zugriff darauf;

XX . Die von ihnen angebotenen Verfahren, Anforderungen und Formate;

XXVI . Die Beträge, Kriterien, Vorladungen und Liste der natürlichen oder juristischen Personen, denen, aus welchem Grund auch immer, öffentliche Mittel zugewiesen oder verwendet werden dürfen oder im Sinne der anwendbaren Bestimmungen Vollmachten ausführen. Ebenso die Berichte, die diese Personen ihnen über die Verwendung und Bestimmung dieser Ressourcen geben;

XXVII . Die erteilten Konzessionen, Verträge, Vereinbarungen, Genehmigungen, Lizenzen oder Bewilligungen, unter Angabe der Inhaber, deren Gegenstand, Name oder Firma des Inhabers, Gültigkeit, Art, Bedingungen, Betrag und Änderungen offenzulegen sind, sowie wenn das Verfahren beinhaltet die Verwendung von Waren, Dienstleistungen und / oder öffentlichen Ressourcen;

XXIX . Die Berichte, die durch gesetzliche Bestimmungen die verpflichteten Subjekte generieren;

XXX . Die Statistiken, die sie in Übereinstimmung mit ihren Befugnissen, Kompetenzen oder Funktionen mit größtmöglicher Aufschlüsselung erstellen;

XXXII . Verzeichnis der Lieferanten und Auftragnehmer;

XXXIII . Koordinierungsvereinbarungen zur Koordinierung mit dem sozialen und privaten Sektor;

XXXIV . Das Inventar des beweglichen und unbeweglichen Vermögens im Besitz und Eigentum;

XXXV . Die Empfehlungen der öffentlichen Einrichtungen des mexikanischen Staates oder internationaler Organisationen, die die Menschenrechte garantieren, sowie die Maßnahmen, die zu ihrer Kenntnis durchgeführt wurden;

XXXVI . Die Beschlüsse und Schiedssprüche, die in Prozessen oder Verfahren erlassen werden, die in Form eines Prozesses durchgeführt werden;

XXXVII . Die Mechanismen der Bürgerbeteiligung;

XXXIX . Die Protokolle, Vereinbarungen und Beschlüsse des Ausschusses der verpflichteten Subjekte sowie deren Leitungsgremien, Versammlungen, Räte, Plenarsitzungen oder deren Äquivalente und gegebenenfalls Kommissionen, Ausschüsse oder Unterausschüsse.

XLIII . Die Einnahmen für jeden Begriff, unter Angabe der Namen der Personen, die für deren Erhalt, Verwaltung und Ausübung verantwortlich sind, sowie deren Bestimmungsort, wobei der Bestimmungsort jedes einzelnen von ihnen angegeben ist;

XLIV . Geld- oder Sachspenden an Dritte;

XLV . Der Dispositionskatalog und der Dokumentararchivführer;

XLVI . die Protokolle der ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen sowie gegebenenfalls die Stellungnahmen und Empfehlungen der Beiräte;

XLVIII . Veräußerungen und andere Rechtshandlungen im Zusammenhang mit öffentlichen Vermögenswerten unter Angabe der Gründe, der Begünstigten oder Erwerber sowie der Höhe der Operationen;

LII . Die Verzeichnisse der als reserviert eingestuften Akten, die halbjährlich erstellt und nach Sachgebieten geordnet sind;

LIII . Die freigegebenen Informationen, die zwei Jahre nach dem Verlust ihrer Klassifizierung verbleiben müssen;

LIV . Alle anderen Informationen, die nützlich sind oder als relevant erachtet werden, zusätzlich zu denen, die auf der Grundlage statistischer Informationen die am häufigsten von der Öffentlichkeit gestellten Fragen beantworten.

Letzter Absatz.  Verpflichtete müssen die Gewährträgerstellen informieren und sicherstellen, dass sie in der Nationalen Plattform veröffentlicht sind, die für ihre Internetseiten gelten, um das Verhältnis begründet und motiviert zu überprüfen und zu genehmigen von Bruchteilen, die für jedes verpflichtete Subjekt gelten.

 

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